Neue (?) Antwort auf Widerspruch bzgl. ZwSt. in Dresden

fseifert @, Freitag, 18.05.2007 (vor 6416 Tagen)

Hallo,

hier im Forum finden sich ja die beiden Varianten mit der Abweisung des Widerspruchs bzgl. der Zweitwohnungsteuer in Dresden.
Ich erhielt nun die Woche eine Antwort, aus der ich schließe, es scheint sich was zu bewegen:

Ihr Widerspruch gegen unseren Zweitwohnungsteuerbescheid ist fristgemäß im Steueramt der Landeshauptstadt Dresden eingegangen.

Die Bearbeitung des Widerspruchs wird - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den beim Verwaltungsgericht Dresden anhängigen ähnlich gelagerten Verfahren (2 K 373/07, 2 K 374/07 und 2 K 376/07) zurückgestellt. Sollten sie es jedoch wünschen, kann kurzfristig ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid erteilt werden. Dieser würde ihnen die Klagemöglichkeit beim Verwaltungsgericht Dresden eröffnen.

Der erhobene Widerspruch hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Der im Bescheid festgesetzte Steuerbetrag ist termingemäß zu den entsprechenden Fälligkeiten zu entrichten.

Daraus würde ich folgendes schließen:
1. ich brauch nix zu machen, nur hoffen, das die Urteile in meinem Sinn ausfallen (>)
2. es lohnt sich Widerspruch einzulegen
3. scheint sich ja doch etwas zu bewegen

Nun gut, ich hoffe ich kann damit allen Dresdnern etwas Mut machen und das neue Vorgehen der Stadtverwaltung "aufzeigen".

Fabian


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