2. Mahnung....

Christian @, Donnerstag, 21.06.2007 (vor 6245 Tagen) @ jemandausDD

Hallo Inga,

vor über zwei Wochen habe ich Dir geschrieben, dass die Stadt bald mit der Vollstreckung winken/ins Haus kommen wird und habe Dir empfohlen tätig zu werden. Nun ist die 2. Mahnung da, und die Stadt winkt mit der Vollstreckung. Und NUN, ganz plötzlich, willst du einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Für solche Spielchen (mehr ist das mit der Ratenzahlung nicht) ist die Zeit vorbei. Du hast ernsthaft nur zwei Möglichkeiten, Ruhe zu kriegen:
- sofort zahlen oder
- auf den Gerichtsvollzieher warten (in ca. 3 bis 5 Wochen).
Der Gerichtsvollzieher macht übrigens viel weniger Arbeit als ein Antrag auf Stundung/Ratenzahlung. Der kommt, pfändet und alles ist vorbei. Abgesehen davon, dass der natürlich auch was kostet, die Gebühren für den Mahnbescheid usw. kommen auch noch dazu. Findet der Gerichtsvollzieher nichts und bleibt auch die Taschenpfändung ergebnislos, hat DD immer noch kein Geld und muss warten, bis Du welches hast. Du hast einstweilen Deine Ruhe und vmtl. einen Eintrag bei der Schufa. Es sei denn, DD beauftragt ein Inkassounternehmen (in Moldawien kenne ich ein paar gute), dann wird noch teuerer.
Wenn Du, wie Du schreibst, Widerspruch eingelegt hast und den Bescheid bekommen hast, dass die Entscheidung bis zum Ausgang der anliegenden Verfahren ausgesetzt wird, ist Dein Steuerbescheid „offen“. Wenn DD die drei (>) anliegenden Verfahren verliert, ist die Stadt allerdings nur dazu verpflichtet, über Deinen Widerspruch zu entscheiden. Gibt sie ihm statt, kriegst Du Dein Geld automatisch wieder (hat bei mir zumindest so geklappt). Wird der Widerspruch zurückgewiesen, was nicht auszuschließen ist, musst Du selbst klagen, oder das Geld ist endgültig futsch.

Natürlich kannst Du das Geld „unter Vorbehalt“ überweisen - mache ich auch immer. Hat rechtlich aber überhaupt keine Bedeutung und ärgert die städtische Finanzverwaltung nicht einmal.

Noch Fragen>

Gruß


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