1. Mahnung....

jemandausDD, Montag, 28.05.2007 (vor 6269 Tagen) @ fseifert

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe nun, obwohl ich Widerspruch gegen die ZWS eingelegt und bestätigt bekommen habe, von der Stadtverwaltung eine erste Mahnung erhalten, mit der Aufforderung den ZWS-Betrag, 5 Euro Mahngebühr und 50 cent Säumniszuschlag zu zahlen.

Des weiteren werde ich darüber informiert, dass ich gegen die Mahnung nicht Widerspruch einlegen kann, weil Widerspruche nur gegen den Festsetzungsbescheid (>>>) eingelegt werden können.

Was ist der Festsetzungsbescheid>

Gegen den Säumniszuschlag von 0,50 Euro kann ich allerdings innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Warum auch immer. Ist es sinnvoll dies zu tun> Da mache ich ja noch 5 cent Verlust, wenn ich meine Portokosten mit einkalkuliere.

Wenn die Stadtverwaltung mich nun monatlich mahnt und ich bis zum Gerichsentscheid nicht zahle, muss ich dann bei neg. Ausgang des Urteils die ZWS + alle Mahnungsbeträge zahlen> Das würde ja extrem teuer werden....

Ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen.

gruß Inga


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