1. Mahnung....

Christian @, Montag, 28.05.2007 (vor 6037 Tagen) @ jemandausDD

Hallo Inga,
der Widerspruch befreit nicht von der Zahlung der Steuer. Steht übrigens in der Rechtsbehelfsbelehrung (am Ende des Steuerbescheids).
Die Mahnung ist also berechtigt, Widerspruch zwecklos und der Säumniszuschlag letztlich berechtigt.
Gruß


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