2. Mahnung....

jemandausDD, Donnerstag, 21.06.2007 (vor 6245 Tagen) @ Christian

Mittlerweile ist die 2. Mahung da mit der Warnung, bald zur Vollstreckung zu schreiten. Wenn ich nun Antrag auf Ratenzahlung stelle, kann ich dann die Rate selbst bestimmen> Ich habe so etwas noch nie gemacht. Wenn ich jetzt überweise, sehe ich mein Geld doch nie wieder,oder> Ich verstehe nur nicht, wie sie auf ihr Geld bestehen können, bei gleichzeitiger ungeklärter Rechtslage, laufenden Verfahren etc. >>>> Ist die Landeshauptstadt DD verpflichtet, mir das Geld zurückzuzahlen, sollten die 3 Klagen Erfolg haben> Kann man Geld unter Vorbehalt überweisen>>
danke für eure Hilfe.


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