Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Butzmann Josef @, Samstag, 30.06.2007 (vor 7061 Tagen) @ dino

Ja das scheint mir relativ einfach zu sein, denn seit dem Jahre 2005 hat es doch mal eine Änderung der Zweitwohnungssteuer( die treffender als Abzocke bezeichnet werden sollte) ergeben und zwar beim Begriff: beruflicher Tätigkeit bedingt einer Befreiung. Es ist unwichtig wieviel der berufliche Erwerb einbringt, eine Nutzung für den privaten Bereich in der Nichterwerbssituation bleibt auch ohne Zwst.-Besteuerung.Jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht mit einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft, bedeutet Steuerbefreiung und auch Wegfall der Kurtaxe:-|(entnommen aus Erläuterungen eines vorsitzenden Richter am BFH als Honorarprofessor)


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