Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Yvonne Winkler @, Dienstag, 03.07.2007 (vor 7057 Tagen) @ dino

Selbst wenn, käme allenfalls eine teilgewerbliche Geschichte dabei heraus. Probieren Sie es.
Zu der Kinderzimmergeschichte ist hier schon so viel geschrieben worden, die Argumente muss man sich nur raussuchen und den Widerspruch u.a damit begründen. Ich fürchte nur, dass es ohne Klage nicht abgehen wird und wenn man die nicht bereit ist zu führen, kann man es ganz lassen.
YW


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