Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Christian @, Mittwoch, 15.08.2007 (vor 6556 Tagen) @ dino

»Hallo Dino,
da Yvonne in Urlaub ist, antworte ich Dir mal.
Die Reaktion der Stadt war zu erwarten. „Der Kämmerer braucht Geld!“
Ob Du vor dem Verwaltungsgericht Köln klagst oder nicht, ist einzig und allein Deine Entscheidung.
Was eine Zweitwohnung ist, hat das BVerfG eindeutig festgelegt - nur scheint das keinen Menschen zu interessieren. Nach der Definition des BVerfG war Deine Nebenwohnung zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung. Die Kölner Satzung besteuert nicht das Innehaben von Zweitwohnungen, wie sie fälschlicherweise behauptet, sondern das Nutzen von Nebenwohnungen. Darauf würde ich in einer Klage ausschließlich abheben.
Das Problem dabei ist, dass die Verwaltungsgerichte in NRW das Kölner Vorgehen für zulässig halten und sich deswegen die Sache vermutlich etwas mühsam gestalten wird. Die „teilweise gewerbliche Nutzung der Wohnung“ macht die Sache nicht einfacher (sollte man deswegen gar nicht so hoch aufhängen). Einfach wird es bestimmt nicht, und mit einer Instanz ist das vermutlich nicht abgetan.
Meine persönliche Meinung: Ich würde klagen. Ganz einfach schon deswegen, weil es eine Frechheit ist, was Kommunen und Justiz da veranstalten. Da wären mir die Kosten zweitrangig. Gerade weil so viel Betroffene sich das gefallen lassen, erlauben sich die Kommunen immer mehr und ein Gericht kann sowieso entscheiden, was es für Recht erkennt. Die Kosten lassen sich senken, wenn man sich als Trittbrettfahrer an eine andere Klage anhängt und in der eigenen Klage das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung in der „Trittbrettsache“ beantragt. Im Allgemeinen lassen sich Gerichte darauf ein. Müsste man halt ein Verfahren raussuchen, das Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen entspricht.
So eine Klage kannst Du alleine machen, da brauchst Du vorerst keinen Anwalt. Nur die Fristen müssen beachtet werden.
Noch Fragen>
Gruß


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