Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Christian @, Mittwoch, 15.08.2007 (vor 6476 Tagen) @ dino

Hallo Dino,
Rechtschutzversicherung kann man probieren. Klappt meist nicht, weil es um Verwaltungsrecht geht. Aber ein Anruf schadet bestimmt nicht.
Hat die Freundin auch einen Steuerbescheid bekommen> Ist sie für die Wohnung (noch) mit Nebenwohnung gemeldet> Hatte sie die Wohnung überhaupt inne (= gab es einen Miet-/Untermietvertrag)> Wenn sie in der der/über die Wohnung keine rechtliche Befugnis hatte und mit Hauptwohnung bei ihren Eltern gemeldet war, hatte sie überhaupt keine Wohnung inne - wäre nach der Kölner Satzung aber dennoch zweitwohnungsteuerpfichtig. Ggf. müsste sie auch klagen (sinngemäß wie bei Dir).
Gruß


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