News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden

Christian @, Donnerstag, 12.07.2007 (vor 6294 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

na schön, ich habe verallgemeinert, aber nur ein bisschen.

Bezüglich des „bisschen“ bringe ich zu meiner Entlastung vor: Ich bin nur dem leuchtenden Beispiel einiger Obergerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefolgt. Man reiße einige Begriffe aus dem Zusammenhang, füge sie neu zusammen und schon ist alles rechtens.

Beweis> Die Begründung für die Krawattensteuer als zulässige örtliche Aufwandsteuer nach Artikel 105 Abs. 2a GG (frei umformuliert nach der Erkenntnis eines Spruchkörpers eines OVG zur Zweitwohnungsteuer aus dem Jahr 2004)!
„Der für den im Gemeindegebiet getragenen Selbstbinder erbrachte Aufwand ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich der übrigen Bekleidung zusammensetzt.“

Das ist absolut richtig, unwiderlegbar und völlig sinnfrei.

Das Beispiel ist hoffentlich ungefährlich, obwohl man das nie so genau wissen kann. Wer das Nutzen einer zimmerlosen Nebenwohnung besteuert, schreckt vielleicht vor Nichts zurück.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion