News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden

Hannelore Gustav @, Samstag, 21.07.2007 (vor 6216 Tagen) @ Christian

» Hallo Yvonne,
»
» na schön, ich habe verallgemeinert, aber nur ein bisschen.
»
» Bezüglich des „bisschen“ bringe ich zu meiner Entlastung vor: Ich bin nur
» dem leuchtenden Beispiel einiger Obergerichte der
» Verwaltungsgerichtsbarkeit gefolgt. Man reiße einige Begriffe aus dem
» Zusammenhang, füge sie neu zusammen und schon ist alles rechtens.
»
» Beweis> Die Begründung für die Krawattensteuer als zulässige örtliche
» Aufwandsteuer nach Artikel 105 Abs. 2a GG (frei umformuliert nach der
» Erkenntnis eines Spruchkörpers eines OVG zur Zweitwohnungsteuer aus dem
» Jahr 2004)!
» „Der für den im Gemeindegebiet getragenen Selbstbinder erbrachte Aufwand

Lieber Christian und Yvonne,
ganz herzlichen Glückwunsch zu diesen Themen- zur Zeit könnte man die Hoffnung aufleben lassen, daß auch ohne Papst und ohne Glaubenstransaktionen in die Sache Bewegung kommen könnte- siehe hierzu meine Anmerkung von heute bei
"Hauptwohnsitz bei den Eltern" - denn wenn nach etwa 3 - 4 Monaten sich das Bayerische Fernsehen auch noch einschaltet, ja dann müsste die Sache schon am ankochen sein- denn die Verantwortlichen in unserem Staate sind ja immer bemüht Dinge unter den Tisch zu kehren - aber wenn etwas am Dampfen ist- ja dann wird wohl aufgepasst damit nichts anbrennen sollte- Schadensminimierung ist dann die Thes!
In Bayern denkt man angeblich laut an eine grundlegende Änderung > oder >
» ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten
» erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die
» sonstige Lebenshaltung einschließlich der übrigen Bekleidung
» zusammensetzt.“
»
» Das ist absolut richtig, unwiderlegbar und völlig sinnfrei.
»
» Das Beispiel ist hoffentlich ungefährlich, obwohl man das nie so genau
» wissen kann. Wer das Nutzen einer zimmerlosen Nebenwohnung besteuert,
» schreckt vielleicht vor Nichts zurück.
»
» Gruß


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