Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München

Izar @, Samstag, 06.10.2007 (vor 6041 Tagen)

Ich hatte vor einiger Zeit ja schonmal fragen zur Zweitwohnsitzsteuer in München wegen Versetzung nach Erlangen. Nachdem ich nun bei der Anmeldung in Erlangen (was ich nach wie vor höchstens als Nebenwohnung ansehe - falls man da von Wohnung sprechen kann - die Frau im Bürgerbüro wohl nicht) mit einem Bußgeld bedroht wurde, falls ich das Kreuzchen nicht bei Hauptwohnung mache und ich mich dem gebeugt habe, muss ich wohl demnächst für meinen sehr viel größeren/teureren Lebensmittelpunkt in München Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.

Jetzt frage ich mich: wie viel>

Meine Freundin bewohnt die Wohnung als (ihre einzige und damit) Hauptwohnung und ist auch mit mir zusammen Mieterin.
Die Münchner Satzung ist ja schonmal so geschickt, der Stadt die Möglichkeit einzuräumen, statt der (möglicherweise niedrigeren) tatsächlichen, einfach mal ortsübliche Vergleichsmieten als Bemessungsgrundlage anzusetzen.
Muss ich nun aber die ganze Nettokaltmiete versteuern oder automatisch nur die halbe> Oder hilft es, wenn z.B. meine Freundin und ich einen Vertrag schließen, der meinen Mietanteil regelt (sagen wir: in der Nähe der halben Miete, damit diese "zu-wenig-Miete-wir-wollen-mehr"-Regel nicht greift)>

Gruß
Thomas


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