Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München

Izar @, Sonntag, 07.10.2007 (vor 6790 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

» 3. „Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so
» sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung (AO) in der jeweils
» geltenden Fassung.“ Da an der Zweitwohnungseigenschaft und dem Innehaben
» keine Zweifel bestehen, seid ihr gemäß Satzung zweifellos
» Gesamtschuldner.:-(

ich muss es einfach sagen: Obwohl meine Freundin keine zweite Wohnung inne hat, wird ihre einzige Wohnung steuerlich zur Zweitwohnung, nur weil ich leider eine Neben-"Wohnung" brauche, die aber laut Melderecht meine Hauptwohnung ist... Absurd.

Hat hier irgendwer schon mal Länder ins Auge gefasst, in die man bei angenehmen Lebensbedingungen auswandern kann, und in denen weniger Politik- und Verwaltungsirrsinn getrieben wird als hierzulande>

Gruß
Thomas


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