Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München

Christian @, Samstag, 06.10.2007 (vor 6881 Tagen) @ Yvonne Winkler

kleine Ergänzung:
Bei volljährigen Ledigen ist bei mehreren genutzten Wohnungen die Hauptwohnung dort, wo er sich zeitlich gesehen vorwiegend aufhält. Das dürfte bei einem Berufstätigen der Ort sein, wo ich seine Arbeitstelle befindet (Regelvermutung). Wenn diese Regelvermutung im konkreten Einzelfall nicht zutrifft, liegt dafür die Nachweispflicht beim Meldenden. Welche Wohnung als Hauptwohnung zu führen ist, bestimmt die Meldebehörde.
Gruß
Christian


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