Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München
Hallo Yvonne,
natürlich ist es absurd.
So wie die zimmerlose Erstwohnung oder die doppelte ZWSt.
Aber Deine Überlegungen enthalten eine Voraussetzung, die nicht zutreffen muss: …“VERNÜNFTIGE Verwaltung …“.
Aber ist schon richtig. Izar soll alles korrekt angeben, und dann wird man sehen - qui vivra verra.
Gruß
Christian
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Izar,
06.10.2007
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