Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München
Hallo Thomas,
die Regelvermutung ist tatsächlich schwer zu überlegen. Aber es ist schon richtig, wenn jeder Tag, den man am Ort der Nebenwohnung verbringt zum „vorwiegenden Aufenthalt an diesem Ort zählt. Auch wenn es nicht unbedingt ein schlagendes Gegenargument ist, wäre es schlicht absurd, wenn man nur die Aufenthaltszeiten in der Wohnung berechnen wollte.
Die Münchner Satzung ist eine der ausgekochtesten in der Republik - deswegen gefällt sie ja Juristen auch so gut. Wenn die wollen, können sie glatte den vollen Mietbetrag berechnen, sich zurücklehnen und auf den wohlwollenden Spruch des Münchner Verwaltungsgerichts warten, der dann ganz bestimmt vom VGH bestätigt wird.
Die Satzung legt fest:
1. „Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.“ Damit dürfte an der Zweitwohnungseigenschaft der gemeinsamen Wohnung kein Zweifel bestehen.
2. „Steuerpflichtig ist jede natürliche Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat.“ Am innehaben dürfte bei Mietern kein Zweifel bestehen.
3. „Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung.“ Da an der Zweitwohnungseigenschaft und dem Innehaben keine Zweifel bestehen, seid ihr gemäß Satzung zweifellos Gesamtschuldner.
Bitte nicht sagen, das sei absurd. Absurd ist es auch, wenn jemand, der überhaupt keine Wohnung innehat Zweitwohnungsteuer zahlen muss oder wenn jemand, der zwei Wohnungen innehat, für bei Wohnungen zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird. Beides erkennen einige deutsche Gerichte für Recht.
Also, wenn Widerspruch gegen die Miete in voller Höhe, muss der Widerspruch gegen die Satzung laufen. Oder der Mietvertrag muss rückwirkend geändert werden (wenn Vermieter und Mitmieterin mitspielen, und der Mietvertrag bei der Stadt noch nicht vorgelegt wurde). Skrupel sollte man als Betroffener da keine haben.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
gesamter Thread:
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Izar,
06.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Yvonne Winkler,
06.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Christian,
06.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Izar,
06.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Christian,
06.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Izar,
07.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Yvonne Winkler,
07.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München - Christian, 07.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Yvonne Winkler,
07.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Izar,
07.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Christian,
06.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Izar,
06.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Christian,
06.10.2007
- Höhe der Zweitwohnsitzssteuer in München -
Yvonne Winkler,
06.10.2007