Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

mic_es @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 6410 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Yvonne,

ganz vielen Dank für die schnelle Antwort! Gibt es zu dem Begriff "innehaben" sowie zum sicherlich häufigen Sachverhalt des "Zweitwohnungskinderzimmers" ein paar einschlägige Urteile oder sonstige Rechtsquellen (wie gesagt: Bei mir handelt es sich NICHT um eine noch in der Ausbildung befindliche Person)> Die Stadt Köln baut ihr Vorgehen in Sachen "innehaben" ja offenbar auf §3 Absatz 1 Satz 2 ihrer Zweitwohnungssteuersatzung auf: "Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken". Aus Sicht der Stadt zählt also immer nur der melderechtliche Status. Daher suche ich noch nach einem Ansatz, wie ich zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Stadt Köln äußern soll:
a) weiter auf dem Nichtvorliegen eines besteuerungspflichtigen Wohnsitzes beharren auf die Gefahr hin, dass die Stadt "die Besteuerungsgrundlagen schätzt" (nach den Erfahrungen in diesem Forum i.d.R. teuer)
oder
b) Angaben über die Größe des "Kinderzimmers" und der im Elternhaus theoretisch mitgenutzten Räume machen und damit indirekt die faktische Zweitwohnsitz-Nutzungsannahme der Stadt bestätigen (dürfte letztlich auch teuer werden)
oder
c) gibt es einen besseren Weg>

Viele Grüße
Michael


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