Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

Christian @, Donnerstag, 17.01.2008 (vor 6354 Tagen) @ lui

Hallo Lui,
zum Melderecht: Maßgeblich ist in Deinem Fall das Meldegesetz des Landes NRW hinsichtlich der „Meldetätigkeit“. Alles andere ist dann Ermessensfrage des Bearbeiters.
Hinsichtlich der ZWSt: Ja, jede Stadt macht es so, wie sie will und das so lange, bis sie von einem Gericht gestoppt wird. Wer diesen Weg scheut, muss eben die ZWSt zahlen und warten, bis sich andere für ihn „durchgeklagt“ haben. Natürlich kostet das Geld, Nerven und Zeit, aber anders geht es nun mal nicht. In dieser Angelegenheit war das seit 1.1.08 in NRW abgeschaffte Widerspruchsverfahren eh überflüssig, die sofortige Klage beim VG vereinfacht Vieles.
Die Hinweise des Kassen- und Steueramts der Stadt Köln auf Entscheidungen des VG Köln kommen mir vor wie das sprichwörtliche Pfeifen im Walde und diese Argumentation ist völlig sinnfrei. Das VG Köln hat in dieser Sache schon mehrfach bewiesen, dass es nicht einmal das Meldegesetz NRW kennt und auch sonst (wie das OVG NRW) zu logischen Fehlschlüssen neigt, wenn es Neben- und Zweitwohnung gleichsetzt und daraus steuerrechtliche Folgen ableitet.
Über den gewissenhaften Umgang mit Steuergeldern darf gerne nachgedacht werden.
Also: Klagen bei VG Köln oder ZWSt zahlen ohne zu klagen.
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion