Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

lui @, Donnerstag, 17.01.2008 (vor 6353 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

da mein Fall ähnlich ist, hänge ich mich hier mal dran.

» Die Stadt Köln baut ihr Vorgehen in
» » Sachen "innehaben" ja offenbar auf §3 Absatz 1 Satz 2 ihrer
» » Zweitwohnungssteuersatzung auf: "Inhaber einer Zweitwohnung ist
» derjenige,
» » dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als
» » Zweitwohnung bewirken". Aus Sicht der Stadt zählt also immer nur der
» » melderechtliche Status.
»
» Das ist die Krux. Da werden melderechtliche Standards auf das Steuerrecht
» übertragen und das funktioniert aus meiner Sicht überhaupt nicht.

Kann das denn jede Stadt machen wie sie will>

„Voraussetzung für das steuerpflichtige Innehaben einer Zweitwohnung ist, dass der (Zweitwohnungsinhaber)Wohnungsinhaber im Erhebungszeitraum die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und ihm ein Verfügungsrecht zusteht.„
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 16. Kammer – Urteil vom 5. Dezember 2002
Az: 16 K 3699/01

Die Definition des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen z.B. ist deutlich näher an Sinn und Verstand. Das Kassen- und Steueramt argumentiert, dass ein Festhalten "... an den von dem Betroffenen geschaffenen Melderechtsdaten" der Gewährleistung der Steuergerechtigkeit diene. Und verweist auf VG Köln 18.04.07, 21 K 2396/06, Beschluss VG Köln 10.07.2007, 21 L 707/07 und andere (wie komme ich an diese Urteile und Beschlüsse>).
In Köln ist aber ein "Meldefehler" nicht mehr korrigierbar (Aussage des MA der Meldehalle Lindenthal) und verpflichtet somit zur Zahlung einer Steuer. Selbst bei Straftaten kann man ein Geständnis zurückziehen :-) Absurd.

Und da schreiben mir diese netten Leute auch noch, dass ich wegen dem Zweiten Gesetz zum Bürokratieabbau (haha) auch kein Widerspruchsverfahren mehr gegen die Behörde führen könnte, sondern nur Klage beim Verwaltungsgericht Köln. So oder so, es kostet mein Geld - und das der anderen Steuerzahler. Macht mich schon ziemlich wütend.

» Welchen Weg auch immer Sie gehen, die Stadt wird den Widerspruch
» zurückweisen und dann können Sie sich im Klageverfahren verausgaben,
» argumentativ natürlich.

Tolle Aussichten.
Dies kostet alles Geld, Arbeitszeit und Nerven.

Gruß
lui


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