ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

Yvonne Winkler @, Freitag, 07.12.2007 (vor 6196 Tagen) @ Verena

Das hängt davon ab, welche Wohnungen innegehabt werden. Ist es bei den Eltern eine Einliegerwohnung> Wenn Du in Nürnberg wohnst, müsstest Du dort korrekterweise die Hauptwohnung haben und bei den Eltern die Nebenwohnung.

War das so gemeldet oder stimmt die melderechtliche Situation nicht>

Im Prinzip gilt auch für die Nürnberger Satzung, dass das nicht innegehabte Kinderzimmer keine Erst - oder Zweitwohnung iSd Zweitwohnungsteuerrechtes ist. Aber das wird man durchklagen müssen, soweit ich das von hier aus abschätzen kann und dazu muss man Lust und Energie haben.

Gruß
Yvonne


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