ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

eku28 @, Freitag, 21.12.2007 (vor 6406 Tagen) @ Yvonne Winkler

» » Das stimmt natürlich nicht!! Ich kann auch in einer Einliegerwohnung bei
» » den Eltern meinen Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben!!
»
» Aber nicht,wenn ich 40 h/Woche irgendwo arbeite. Dann ist dort die
» Hauptwohnung, wo ich der Arbeit nachgehe, es sei denn es gibt einen
» Familienwohnsitz (Voraussetzung:verheiratet). Das ergibt sich aus dem
» Melderecht.
»
»
Das stimmt leider auch nicht. Ich habe meinen Zweitwohnsitz auch in der Stadt in der ich 40 Stunden wöchentlich arbeite! Auch als unverheirateter!! Da wären wir wieder bei dem Thema, dass auch hier nicht mehr "mit oder ohne" Eheschein unterschieden wird. Das geht übrigens völlig konform mit dem Melderecht. Das ist aber nicht das Thema hier im Board.....

schöne Weihnachten


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