ZWS Nürnberg - Als Beamter durch Versetzung gezwungen

Yvonne Winkler @, Freitag, 21.12.2007 (vor 6183 Tagen) @ eku28

» Das stimmt natürlich nicht!! Ich kann auch in einer Einliegerwohnung bei
» den Eltern meinen Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben!!

Aber nicht,wenn ich 40 h/Woche irgendwo arbeite. Dann ist dort die Hauptwohnung, wo ich der Arbeit nachgehe, es sei denn es gibt einen Familienwohnsitz (Voraussetzung:verheiratet). Das ergibt sich aus dem Melderecht.

Im übrigen ist eine abgeschlossene Einliegerwohnung, die zur Verfügung gestellt wird, schon nicht mehr das berühmte Kinderzimmer bei den Eltern.
Wobei es darauf nicht ankommt, wenn die Satzung verfassungswidrig ist.


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