Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag
Es sollte kein Mietvertrag geschlossen werden, wenn die ZWSt vermieden werden soll.
Wichtig ist, dass dem Freund keine eigenständige oder gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung oder auch nur eines Teils von ihr nach Eurer Vereinbarung zusteht.
Somit mangelt es an der "Wohnungseigenschaft" für ihn.
Er ist lediglich "Besucher".
Nach entsprechender Erklärung lässt das FA in Berlin von der Besteuerung ab.
Gruß
Tommi
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Su,
04.02.2008
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