Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Christian @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6394 Tagen) @ Tommi

»Hallo Tommi,
in der Wohnungsdefinition unterscheiden sich die Kölner Satzung und das Berliner Gesetz sehr wohl und daraus ergeben sich selbstverständlich unterschiedliche rechtliche Folgen. Bezüglich des Innehabens ist aber sowohl in Köln als auch in Berlin entscheidend, dass jemand mit Nebenwohnung gemeldet ist bzw. sich zu melden hätte - das Innehaben im rechtlichen Sinn spielt keine Rolle. Denn: „Inhaber der Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken“. Absurderweise kann man deswegen sowohl in Köln wie auch in Berlin Zweitwohnungen innehaben, ohne dafür ZWSt zahlen zu müssen.

Nochmals zu Susannes Frage: Ob mit oder ohne Mietvertrag ist für die Kölner Zweitwohnungsteuer völlig unerheblich.

Abgesehen davon ist in Köln nicht das Finanzamt sonder das Kassen- und Steueramt der Stadt zuständig, denn entgegen Kölner Selbstüberschätzung ist Köln kein eigener Staat.

Gruß
Christian


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