Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag
Ich habe mir die Satzung von Köln angeschaut:
http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf/zweitwohnungssteuer/7.pdf
Sie ist im hier entscheidenden Punkt nach meiner Auffassung mit derjenigen von Berlin identisch.
Entscheidend ist, dass der Freund eine Zweitwohnung innehat.
Dies ist nicht der Fall, wenn er über keinen Bereich der Wohnung eigenständige oder gemeinschaftliche Verfügungsgewalt hat; er also weder "Untermieter" noch "Wohngemeinschaftsmitglied" ist.
Reiner Besuch bzw. Aufenthalt ohne "Innehaben" sollte auch nach der Satzung von Köln keine Zweitwohnungssteuer auslösen.
Also ggf. entsprechende Mitteilung ans FA schicken und sehen, was passiert.
Gruß
Tommi
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