Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Tommi @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Christian

Ich habe mir die Satzung von Köln angeschaut:
http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf/zweitwohnungssteuer/7.pdf

Sie ist im hier entscheidenden Punkt nach meiner Auffassung mit derjenigen von Berlin identisch.

Entscheidend ist, dass der Freund eine Zweitwohnung innehat.
Dies ist nicht der Fall, wenn er über keinen Bereich der Wohnung eigenständige oder gemeinschaftliche Verfügungsgewalt hat; er also weder "Untermieter" noch "Wohngemeinschaftsmitglied" ist.

Reiner Besuch bzw. Aufenthalt ohne "Innehaben" sollte auch nach der Satzung von Köln keine Zweitwohnungssteuer auslösen.

Also ggf. entsprechende Mitteilung ans FA schicken und sehen, was passiert.

Gruß

Tommi


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