Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag
» Hallo Tommi,.
» das steht wortwörtlich so im Berliner Gesetz. § 3 Abs. 1, Satz 2.
» Gruß
» Christian
Stimmt auch wieder....sorry
Andererseits:
Frage mich dann nur, warum das Berliner FA mir die Steuern dann nach ewigem Gezerre zurückgezahlt hat, nachdem ich eine Bescheinigung vorgelegt hatte, wonach ich keine eigenständige Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung oder eines Teils von ihr hatte
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Su,
04.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag - Tommi, 04.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Christian,
04.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Tommi,
05.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Christian,
05.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Tommi,
05.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Christian,
05.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag - Tommi, 05.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Christian,
05.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Tommi,
05.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Christian,
05.02.2008
- Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag -
Tommi,
05.02.2008