Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Tommi @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6388 Tagen) @ Christian

» Hallo Tommi,.
» das steht wortwörtlich so im Berliner Gesetz. § 3 Abs. 1, Satz 2.
» Gruß
» Christian

Stimmt auch wieder....sorry

Andererseits:

Frage mich dann nur, warum das Berliner FA mir die Steuern dann nach ewigem Gezerre zurückgezahlt hat, nachdem ich eine Bescheinigung vorgelegt hatte, wonach ich keine eigenständige Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung oder eines Teils von ihr hatte :-)


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