Zweitwohnsitzsteuer - auch ohne Mietvertrag

Tommi @, Dienstag, 05.02.2008 (vor 6336 Tagen) @ Christian

» in der Wohnungsdefinition unterscheiden sich die Kölner Satzung und das
» Berliner Gesetz sehr wohl und daraus ergeben sich selbstverständlich
» unterschiedliche rechtliche Folgen. Bezüglich des Innehabens ist aber
» sowohl in Köln als auch in Berlin entscheidend, dass jemand mit
» Nebenwohnung gemeldet ist bzw. sich zu melden hätte - das Innehaben im
» rechtlichen Sinn spielt keine Rolle. Denn: „Inhaber der Zweitwohnung ist
» derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung
» als Zweitwohnung bewirken“.

Das steht so nicht in der Berliner Satzung.
Diesen Passus hatte ich nicht realisiert.

Danke für die Richtigstellung - somit funktioniert mein Vorschlag in Köln leider nicht.


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