ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe

Yvonne Winkler @, Sonntag, 14.09.2008 (vor 6627 Tagen) @ Fiehnchen

Hallo Fienchen,

sieht so aus, als wäre der Zweitwohnungsteuerbescheid ohne Widerspruch durchgelaufen und direkt bei der Vollstreckung gelandet.
Widerspruch gegen die Vollstreckung und beim Steueramt Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Begründung mit Einlegung des Widerspruchs, der nicht berücksichtigt wurde.

Ich gehe mal davon aus, dass der Widerspruch in KOpie noch vorhanden ist. Und Kopie des Posteingangs der Stadt Magedeburg hinzufügen.

Mal sehen, ob wir Ende nächster Woche schlauer sind, wenn das BVerwG entschieden hat.

Gruß Yvonne


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