ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe

Fiehnchen @, Sonntag, 14.09.2008 (vor 6627 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe aber da noch ein paar Fragen:
1. Hat es Auswirkungen auf den Bescheid der Androhung der Zwangsvollstreckung, wenn dieser an den Nebenwohnsitz gegangen ist und nicht an den Hauptwohnsitz> Also ist dieser dann ungültig>

2. Wenn auf ein Widerspruchsschreiben, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, nicht geantwortet wurde, kann ich dann davon ausgehen, dass diesem stattgegeben wurde>

3. Sollte ein erneuter Bescheid an den Hauptwohnsitz abgewartet werden, da Ende August 08 eine rückwirkende Abmeldung zum 30.09.07 erfolgte und somit eine Steuereintreibung für das gesamte Jahr 2007 generell unrechtmäßig ist>


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