ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe

Bjoern @, Dienstag, 16.09.2008 (vor 6625 Tagen) @ Fiehnchen

Hallo,

gesetzlich gilt folgendes:

§ 39 (2) VwVfG LSA
"Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post (...) als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen."

Die Bekanntgabe erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Verwaltungsakt so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich ist und nach der Verkehrsanschauung erwartet werden kann.

Wenn also das Steueramt die Bescheide an deine Nebenwohnung schickt, ist sie selber Schuld. Außerdem muss die Behörde nachweisen, dass ein Bescheid zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fristbeginn der Widerspruchsfrist) beim Empfänger eingegangen ist. Diesen Nachweis kann sie bei einem einfachen Brief nicht erbringen.

In deinem Fall hast du aber das Schreiben des Steueramtes erhalten, so dass grundsätzlich eine wirksame Bekanntgabe erfolgt ist. Zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist, kann die Behörde jedoch nicht nachweisen.
Wenn du also behaupten würdest, den Bescheid erst am xxx erhalten zu haben, so hat die Behörde dies als gegeben hinzunehmen. (dieses Datum sollte dann natürlich innerhalb der entsprechenden Fristen liegen :-D )

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ... dürfte aber hier nicht einschlägig sein

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