ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe
Hallo,
vorweg: meine persönliche Erfahrung mit dem Steueramt Magdeburg zeigt, dass es dort anscheinend arbeitsorganisatorisch nicht zum besten bestellt ist. mein (offener) Widerspruch wurde auch als erledigt abgelegt ... und erst als ich auf Mahnungen reagiert und in Madgeburg angerufen habe, wurde der Fehler festgestellt.
mit den Damen bei der Vollstreckung kann man gut reden ... die klären alles mit dem Steueramt.
hast du schon mal bei der Vollstreckung in Magdeburg angerufen>>
zu deinen Fragen:
1. du hast den Bescheid erhalten ... also ist er wirksam bekannt gegeben worden ... und entfaltet damit Rechtskraft.
2. nein. erst wenn deinem Antrag ausdrücklich stattgegeben wurde, gilt die Aussetzung der sofortigen Vollziehung. ansonsten gilt: Steuer bezahlen und bei erfolgreichem Widerspruch/erfolgreicher Klage werden die Kosten wieder erstattet.
3. wieso willst du warten>> erkläre dem Steueramt deine Situation, füge entsprechende Nachweise (Meldebescheinigung, Hochzeitsurkunde) bei ... dann werden die (hoffentlich) ihren Fehler korrigieren
gesamter Thread:
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Fiehnchen,
14.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Yvonne Winkler,
14.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Fiehnchen,
14.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Bjoern,
15.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Fiehnchen,
15.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe - Bjoern, 16.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Fiehnchen,
15.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Bjoern,
15.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Fiehnchen,
14.09.2008
- ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe -
Yvonne Winkler,
14.09.2008