Köln Zweitwohnsitzfrage
Hallo Timo,
ob das mit der rückwirkenden Meldung klappt, weiß ich nicht. Es gibt ja wohl schon Schriftverkehr und eine Steuererklärung, aus der klar hervorgeht, dass Du in Köln richtigerweise mit Nebenwohnung gemeldet warst. Aber versuchen kannst Du es ja, denn der Stadt scheinen Gesetze ja völlig gleichgültig zu sein, wenn es darum geht, die Einwohnerzahl zu erhöhen.
Ansonsten, wenn die „Zahlungsaufforderung“ der Steuerbescheid ist, und das mit der rückwirkenden Ummeldung nicht klappt, bleibt Dir nur:
- zahlen zum Termin,
- Antrag auf Erlass der Steuerschuld (wird vermtl. abgelehnt, schiebt aber die Zahlungsfrist erst Mal hinaus),
- Wenn die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist: zusätzlich zum Antrag Klage vor dem VG Köln (wenig Erfolg versprechend, denn dieses Gericht bestätigt dem Vernehmen nach alles, was die Stadt Köln in Sachen Nebenwohnungsteuer macht). Vielleicht kann man sie ein bisschen verwirren und noch mehr Unsinn herauskitzeln, wenn man die Klage entsprechend führt. Aber ob das reicht>
Rechtsanwalt – für den eine Klage nicht eben lukrativ ist - kannst Du Dir sparen – wenn er Dir sagt, dass
- die Klage abgeschmettert wird, bist Du genau so klug wie jetzt
- eine Klage erfolgreich sein wird, lügt er.
Wenn Du klagst, musst du Dir darüber im Klaren sein, dass der Weg durch die Instanzen führt.
Wenn Du nicht klagst – oder die rückwirkende Ummeldung klappt -, kommt die Stadt einmal mehr mit ihrer rechtswidrigen Satzung zum Ziel.
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TiGa,
04.01.2009
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