Köln Zweitwohnsitzfrage

Alfred @, Sonntag, 11.01.2009 (vor 6285 Tagen) @ TiGa

» ICh werde jetzt "Herstellung der Aufschiebenden Wirkung" bei der Behörde im Bezug auf die Höhe des Betrages bzw der Differenz zwischen ihrer Festsetzung und der tatsächlichen Miete ( immerhin c.a. 700 Euro)beantragen.
Das ist sinnlos, denn die Frist läuft, und der Bescheid wird rechtskräftig. Da in NRW der Widerspruch abgeschaft ist, musst du klagen. Bei falscher Berechnung der Steuerschuld sind die Erfolgsaussichten im allgemeinen besser. Diese Klage kannst Du dann mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung verbinden.
So wie ich das einschätze, könnte bei Dir durchaus folgendes passieren: Die Meldebehörde akzeptiert die Versicherung an Eidesstatt und wenn Du dann bei der Steuerbehörde die Aufhebung des Bescheides beantragst, ist der mittlerweile rechtskräftig geworden.
Klage musst Du beim VG Köln einreichen - aber fristgerecht.
Antrag auf Erlass der Steuerschuld kannst Du unabhängig davon beim Kassen- und Steueramt stellen.


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