Köln Zweitwohnsitzfrage

Alfred @, Sonntag, 04.01.2009 (vor 6292 Tagen) @ TiGa

» Zeitraum vom 1.1.2005 bis 31.3.2008

Die haben sich ja ganz schön Zeit gelassen.


» allerdings war nach deinem Rat die Motivation für eine Klage doch weiter gesunken.
War zwar nicht der Sinn meines Ratschlags, verstehe ich aber.
Nach dem hier im Forum schon oft genannten - und nicht gerafe stringente - Urteil des BVerwG vom 17.9.2008 ist die Sache nicht einfacher geworden. Aber das BVerwG hat sich bei der Zweitwohnungsteuer nicht nur einmal gründlich geirrt. War für die damaligen Kläger auch kein Grund zur Aufgabe.
Die Kölner Satzung hat mehr als eine Macke - man denke nur an die Befreiung von Personen, die eine Haftstrafe verbüssen.
Probiere es mal mit der rückwirkenden Ummeldung - wenn das nicht klappt, rühre Dich hier wieder.


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