Köln Zweitwohnsitzfrage

TiGa @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6290 Tagen) @ Alfred

nicht zwangsläufig, wenn ich parallel Klage erhebe. Heute gehe ich zur kostenlosen Rechtsberatung (Studentenwerk hat dafür Anwälte), um die Notwendigkeit dafür abzuklären...die Frist werde ich keinesfalls tatenlos ablaufen lassen.

Über den Stromverbrauch kann ich es nicht belegen, da ich im Studentenwohnheim eine pauschale Warmmiete hatte.


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