Urteile BVerwG zu Wuppertal und Rostock

Lucius30 @, Freitag, 23.01.2009 (vor 6395 Tagen) @ Bjoern

Hallo Alfred und Björn,

vielen Dank für Eure Beiträge.

Um so mehr ich hier die letzten Monate (seit diesem vermaledeiten Urteil) lese, umso weniger verstehe ich.

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Beschäftige mich schon einige Jahre (seitdem mein Sohn in Dresden studiert) mit dem Thema. 2007 haben wir abgebügelt. 2008 Widerspruch und Aussetzung erreicht. Nun kam der Bescheid für 2009, dem ich (mein Sohn) gern widersprechen möchte.[image]

Nur, was soll ich (außer Widerspruch und Aussetzung) nun schreiben>>>>

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Danke für Eure Hilfe!

Lucius30


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