Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

René ⌂ @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 6246 Tagen) @ Bonito

Interpretation: ihr habt BEIDE euren Hauptwohnsitz in Malente und keine anderen Wohnungen im Bundesgebiet.

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Die Story klingt nach dem größten Unsinn, den eine Gemeinde von sich lassen kann. Das diese gerne Geld haben wollen und dazu manchmal erfinderich sind: ok. Aber diese Forderung ist ja geradezu kontraproduktiv für die Stadtkasse.

Wenn die Gemeinde tatsächlich der Meinung ist, Ihr seid mehr in Schweden als hier ... ok. Das käme dann einer Auswanderung gleich. Welche jusristischen Fallstricke und Besonderheiten daran geknüpft sind, weiß ich nicht. Riester-Rente ist da so ein wunder Punkt, aber ich schätze, der trifft auf dich nicht zu. Im Zweifelsfall bitte das Internet weiter suchen, ob es Foren gibt, die sich mit dem Haupwohnsitz im Ausland befassen. (Wenn jemand interessante Links findet, bitte mir mitteilen. Ich baue sie in die Linkliste ein!).

Wie dem auch sei: wenn Ihr nun praktisch nach Schweden auswandern solltet, würde das für die Zweitwohnsitzsteuer folgendes bedeuten:

1. Ihr seid nicht mehr Bürger der Stadt Malente. Der Ort würde keine Schlüsselzuweisung mehr für euch bekommen (ca. 600 bis 1000 Euro im Jahr).

2. Ihr habt im Inland nach wie vor nur eine Wohnung, der [url=http://norm.bverwg.de/jur.php>mrrg,12]§12 MRRG[/url] trifft dann auf euch nicht zu. Folglich keine Nebenwohnung. Folglich keine Steuer.

Was Nachweiswünsche angeht: wenn es euch nicht zu viel Aufwand macht, erstellt doch ein kleines Dokument mit euren Plänen. Vielleicht geben sie sich zufrieden. Im Zweifel reist ihr ein paar Mal spontan herum, für die es keine Nachweise (im Moment) gibt. Woher soll man im Januar schon wissen, wann man wie oft wo Urlaub macht. Gerade bei Rentnern, die nicht mehr auf einen Arbeitgeber angewiesen sind. Und wenn unterm Strich herauskommt, daß ihr mehr hier als da seid ... warum nicht>

Ob ihr tatsächlich verpflichtet seid, da etwas abzugeben - ich weiß es nicht. Vorstellen kann ich es mir nicht wirklich. Aber vielleicht kann dazu jemand anderes noch etwas fundiertes sagen...

Was den juristischen Beistand angeht... ich bin optimistisch, daß man das ggf. telefonisch / vor Ort klären kann. Wenn dann aber auf jeden Fall mit Erfahrung im "Hauptwohnsitz ins Ausland lagern".


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