Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

René ⌂ @, Samstag, 07.02.2009 (vor 6161 Tagen) @ Bonito

Ich habe nun die Satzung erhalten und in unsere [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=stadt&id=136]schwarze Liste[/link] eingetragen.

Was den erwähnten Vrfügbarkeitsgrad anbelangt: der spielt nur dann eine Rolle, wenn die Wohnung zwischenzeitlich nicht zur Verfügung steht. Beispielweise bei Untervermietung in Abwesenheitszeiten. Nur weil man zeitweise im Ausland unterwegs ist, ist die Wohnung nach wie vor verfügbar. Wenn ich das richtig interpretiere, seid ihr mit 100% dabei - nur eben mit Hauptwohnung.

Ein Kuriosum der Satzung: die Steuer wurde im August 2003 eingeführt. In der Satzung ist eine Pflicht vermerkt:

[blockquote]Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Gemeinde innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die Anzeigepflicht beginnt mit dem 01.01.2004.[/blockquote]

Diese Regelung ist aus dreierlei Gesichtspunkten fragwürdig:
* Warum entsteht die Pflicht erst fünf Monate später> Im Zweifel ist das guter Nährboden, sich aufgrund Gleichheitsgrundsatz (der sich meldet, ist der dumme) da rauszuklagen. Für die ersten fünf Monate.
* Die Pflicht zur Anmeldung ist ohnehin im Melderecht bereits vermerkt. Sie galt also auch schon vor dem besagten Termine
* Im Melderecht beträgt die Frist zwei Wochen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion