Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 29.01.2009 (vor 6170 Tagen) @ René

» » »ihr habt BEIDE euren Hauptwohnsitz in Malente
» Mit beide meine ich: die Konstellation ist nicht so, daß einer hier und der andere da mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Nicht meinen, lesen. Das mit dem „BEIDE“ habe sogar ich begriffen. Gestört hat mich ersichtlich der Unfug mit dem „Hauptwohnsitz“ – zur Verdeutlichung: Das umschließt sowohl „Haupt“ wie „Wohnsitz“.

» » Dem ist aber nicht so. Die Kopfprämie bleibt der Gemeinde nämlich mit der Wohnung, die melderechtlich die alleinige Wohnung bleibt, erhalten.
» Wie für ein und denselben Wohnraum nun Hauptwohnung und Nebenwohnung deklariert werden kann - ich weiß nicht, woher du diese Schlußfolgerung nimmst.
Abgesehen davon dass das ohne Weiteres möglich ist, es trifft hier nicht zu. Wo soll ich das bitte gefolgert haben, wenn ich feststelle „Die Kopfprämie bleibt der Gemeinde nämlich mit der Wohnung, die melderechtlich die alleinige Wohnung bleibt, erhalten.> Kann es sein, dass hier jemand Melderecht und Zweitwohnungsteuerrecht verwechselt>

» ... trotzdem sollte man sich informieren, welche konkreten Konsequenzen diese Verlegung nach sich
ziehen. Aber wie geschrieben: dafür wird es sicher auch Informationsseiten geben.
Information schadet nie, wenn sie notwendig sind und man sie richtig verarbeiten kann.
»
» » Die Gemeinde behauptet für die Vergangenheit das Gegenteil. Solange ich deren "Nachweis" nicht kenne, würde ich mich sehr bedeckt halten mit dem,was ich von mir gebe.
» Den "Nachweis" habe ich überlesen. Dann sollte man ggf. durchaus erst einmal schauen, was sie denn als Nachweis erbringen können... Wobei hier ein fader Beigeschmack noch liegt: um einem Bürger nachzuweisen, daß sein Hauptwohnsitz falsch gemeldet ist, müßte man durchaus schon einige Eingriffe in seine Grundrechte vornehmen...
Dann sind wir uns ja mit dem "bedeckt halten" fast einig. Ansonsten: Wie kann man jemanden, der mit alleiniger Wohnung gemeldet wohl nachweisen, dass sein „Hauptwohnsitz“ falsch gemeldet ist. Die Wohnung in Malente bleibt melderechtlich so lange alleinige Wohnung, bis die beiden entweder ausgezogen sind oder eine weitere Wohnung im Inland melderechtlich relevant nutzen. Dann erst wird die Wohnung in Malente nach dem Melderecht zur Haupt- oder Nebenwohnung und dann erst kommt der vorwiegende/überwiegende Aufenthalt im Inland (!) zum Tragen. Und wer bitte bekümmert sich schon um Grundrechte>

» Ich werde die Kommune anschreiben. Auf der Homepage scheinen sie diese nicht zu haben.
Brauchst Du nicht, ich bin nur davon ausgegangen, Du hättest sie, weil Du so sicher warst, dass es dabei um Haupt- und Nebenwohnung und nicht um Erst- und Zweitwohnung geht. Inzwischen habe ich mich bei Frau Westermann informiert, es geht der Satzung nach um Erst- und Zweitwohnung.


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