Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?
»ihr habt BEIDE euren Hauptwohnsitz in Malente
Also bitte, wenn schon, dann „Malente als Wohnsitz“ oder „melderechrechtlich die alleinige Wohnung in Malente“. Die blödsinnige Wohnsitzdiskussion und die Frage der Klarheit der Begriffe hatten wir doch schon hinter uns.
» Aber diese Forderung ist ja geradezu kontraproduktiv für die Stadtkasse.
Wäre aber nicht zu beanstanden, wenn sie denn richtig wäre und der Wahrheitsfindung diente. Nun haben wir endlich mal eine Kommune, die nicht geldgierig ist und niemanden nötigen will, sich vorwiegend in ihren Gemarkungen aufzuhalten, und schwups soll ihr Tun Unsinn sein. Dem ist aber nicht so. Die Kopfprämie bleibt der Gemeinde nämlich mit der Wohnung, die melderechtlich die alleinige Wohnung bleibt, erhalten. Folgerung: Gierig bis zur Unanständigkeit (die allerdings durchaus rechtmäßig sein könnte).
»
» Das käme dann einer Auswanderung gleich.
Warum bitte käme der vorwiegende Aufenthalt im Ausland einer Auswanderung gleich> Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
» Wie dem auch sei: wenn Ihr nun nach Schweden auswandern solltet,
Wer redet denn davon> Nicht wissend, welche Folgen eine Auswanderung hat, redet hier jemand anderen eine Auswanderung ein und sorgt dafür, dass sie dann zusätzlich Zweitwohnungsteuer zahlen müssen. Man könnte ja fast auf die Idee kommen, hier sollten Rentner abgebaut werden.
Die melderechtliche Betrachtung der ZWSt führt hier – wie sonst auch – nur in die Irre.
» würde das für die Zweitwohnsitzsteuer folgendes bedeuten:
» Folglich keine Nebenwohnung. Folglich keine ZWSteuer.
Falsch, jetzt erst recht. Die rein melderechtliche Betrachtung der ZWSt führt hier – wie sonst auch – nur in die Irre.
» Was Nachweiswünsche angeht: wenn es euch nicht zu viel Aufwand macht, erstellt doch ein kleines Dokument mit euren Plänen.
Klar, am besten noch unter Einschaltung eines Notars oder als Versicherung an Eidesstatt.
» keine Nachweise (im Moment) gibt.
Die Gemeinde behauptet für die Vergangenheit das Gegenteil. Solange ich deren "Nachweis" nicht kenne, würde ich mich sehr bedeckt halten mit dem, was ich von mir gebe. Dieses Vorgehen ändert nichts an der rückwirkenden Forderung und würde für das nächste Jahr den gleichen Zirkus bedeuten - es sei denn, man wollte auswandern. Was ich nur dann raten würde, wenn ich die Folgen überblicke.
Eine Bitte: Stelle bitte die Satzung Malente ins Netz. Ich habe Sie nicht
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