Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

Alfred @, Samstag, 07.02.2009 (vor 6236 Tagen) @ René

Wenn die Steuerpflicht am 1.1.2004 beginnt ist die Anzeigepflicht ab 1.1.2004 nicht fragwürdig (allenfalls unpraktisch für die Verwaltung).
Sie ist auch nicht fragwürdig, weil die Meldepflicht für eine Nebenwohnung nach dem Meldrecht geregelt ist und schon vorher galt.
Und wenn Du platzt:
Malente ist eine Fremdenverkehrsgemeinde. In Malente werden die „Erwerbszweitwohnung“ Verheirateter …. besteuert. Die Satzung verstößt also auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 oder Art 105 Abs. 2a GG. Und das Tollste: In der Verwaltung wissen sie sogar warum.


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