ZWS - Grundbedürfnis Wohnen u. welche Satzung greift
Habe mir schon einige Threads hier durch gelesen und hoffe, der eine oder andere kann mir bei meinem Problem ebenfalls weiterhelfen. Ich wäre Euch jedenfalls sehr dankbar. Hab mal möglichst viele Fakten zusammengetragen:
Und zwar habe ich von 2004 bis Anfang 2007 in Köln gewohnt und habe mich zunächst mit Zweitwohnsitz in Köln gemeldet, Hauptwohnsitz blieb im Elternhaus/ Kinderzimmer.
Im September 2005 habe ich ein Schreiben zur rückwirkenden Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer zum 01.01.2005 erhalten mit der Bitte, die beiliegende Steuererklärung auszufüllen.
Daraufhin habe ich versucht, meinen Hauptwohnsitz rückwirkend zum 01.01.2005 in Köln anzumelden. In der Steuererklärung habe ich gleichzeitig angegeben, dass die Nebenwohnung für mich keine Zweitwohnung im Sinne des ZWS-Steuergesetzes ist:
"Da ich mich seit Anfang 2005 aufgrund meines zeiteinnehmenden Studiums überwiegend in Köln aufhalte, ist der Wohnsitz als Hauptwohnsitz zu betrachten. Eine Ummeldung ist erfolgt."
Bzgl. der rückwirkenden Ummeldung der Hauptwohnung kam ein Schreiben zurück, dass eine Ummeldung nur 4 Wochen rückwirkend möglich sei. Mir liegt seitdem daher eine abgestempelte Ummeldung des Hauptwohnsitzes zum 12.11.2005 vor.
Bzgl. der Steuererklärung habe ich schließlich vor einigen Tagen ein Schreiben von der Stadt Köln erhalten. (Das geht ja schon mal gar nicht, eigentlich müssten hier strengere Verjährungsfristen greifen, dann wär ich jetzt aus dem Schneider! Vllt. gibts da ja ne Möglichkeit>)
Jedenfalls soll ich jetzt meinen Mietvertrag von damals vorlegen. Zum anderen haben sie angekreuzt, dass ich zwar laut Melderegister bis 12.11.2005 mit Nebenwohnsitz gemeldet bin, „dass die zugesandte Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung aber nur dann anerkannt wird, wenn diese von der Meldebehörde bestätigt wird.“ Ist sie aber, habe immerhin zwei Stempel auf der Ummeldung. Oder könnten die noch eine andere Bestätigung meinen>
Es geht bei mir letztendlich um 10 Monate ZWS aus dem Jahre 2005. Wenn meine WG-Gemeinschaftsraumberechnungen stimmen, sind das immerhin 250,- EUR, um die es geht.
Kann mir hier jemand vielleicht weiterhelfen> Gibt es neue Erkenntnisse aus den Urteilen, die im Januar veröffentlicht worden sind>
Wenn es laut BVerwG lediglich um das Grundbedürfnis Wohnen geht und nicht um das Thema „innehaben“, kann ich dann nicht argumentieren, dass sich mein Lebensmittelpunkt tatsächlich in Köln befunden hat, da ich dort täglich und nachweislich zur Uni gegangen bin> Ich habe damals nach dem ersten Auszug aus dem Elternhaus meinen Lebensmittelpunkt aus nostalgischen Gründen so definiert, dass er sich dort befindet, wo sich meine Familie und meine Freunde aufhalten und wo meine Heimat ist. Da aber ganz viele Freunde im Laufe von 2004 nach Köln gezogen sind und man sich mit der Zeit auch in einer fremden WG und „fremden“ Stadt zu Hause fühlt, liegt auf der Hand, dass hier auch das Grundbedürfnis „Wohnen“ befriedigt wird. Das würde bedeuten, ich hätte mich damals aus Unwissenheit der Definition „Lebensmittelpunkt“ falsch angemeldet, habe aber faktisch mit dem Hauptwohnsitz in Köln gelebt. Könnte das so gehen>
Und welche Satzung greift bei mir eigentlich> Köln hat sie im Dezember 2008 überarbeitet und folgenden Absatz geändert - kann der mir zum Verhängnis werden oder gilt für mich die Fassung von Dez. 2004>
alte Version:
„Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes,
wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person bewohnt wird.“
neue Version:
„(4) Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes inne gehalten wird.“
Und noch etwas anderes ist mir aufgefallen. Wenn sich mit dem „innehaben“ vielleicht doch was machen lässt, dann steht in beiden Satzungsversionen auch:
„(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat.“
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet. Will dem Staat das Geld nicht in den Rachen schmeißen. In diesem Sinne schon mal vielen Dank!
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larrynews,
15.02.2009
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Alfred,
16.02.2009
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Alfred,
16.02.2009
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16.02.2009