ZWS - Grundbedürfnis Wohnen u. welche Satzung greift

larrynews @, Mittwoch, 18.02.2009 (vor 5956 Tagen) @ Alfred

So mal ein kleiner Zwischenstand:

Habe heute mit der Dame vom Meldeamt der Stadt Köln telefoniert, mit der ich 2005 wegen der Ummeldung schon in Kontakt stand.

Das SChreiben vom Meldeamt mit dem Stempel der um 4 Wochen rückwirkenden Ummeldung zählt, können dies auch nochmal mit einer Meldebescheinigung für das Steueramt klarstellen.

Ich hab die Dame einfach darauf angesprochen, ob man vielleicht doch eine über 4 Wochen hinausgehende rückwirkende Ummeldung durchführen kann, wenn man nachweisen kann, dass man sich eigentlich hauptsächlich in Köln aufgehalen hat.
Und siehe da: das geht, wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt werden. Man muss den NAchweis über die Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) bringen; hier gibt es gewisse Grenzen, die zu überschreiten sind und dann ist eine Ummeldung auf Basis der Faktenlage möglich.
Zweite Bedingung ist, dass das andere Meldeamt des bisherigen Hauptsitzes mitmacht....

das prüfe ich jetzt alles. Wie es ausgeht, ist offen, aber zumindest ein Weg, um den Bescheid von vorne herein zu umgehen.


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