ZWS - Grundbedürfnis Wohnen u. welche Satzung greift

larrynews @, Montag, 16.02.2009 (vor 5957 Tagen) @ Alfred

Ist das Thema eigentlich schon mal bei den einschlägigen TV-Formaten wie report Mainz oder plusminus hochgekocht worden> Das soll ja manchmal was bewirken. WErde mir in jedem Fall bei der Verbraucherzentrale Rechtsberatung holen, sollte ich tatsächlich zahlen müssen.

Wenn ich die Urteile richtig verstanden habe, dann haben die Studenten in Rostock nicht zahlen müssen wegen der nicht gegebenen Verfügung über die Hauptwohnung. Und in Ddorf ist es doch zurück ans OLG oder VG (>) und muss dort nochmal entschieden werden. ODer hab ich was grundlegend missverstanden> In meinen Augen eröffnen sich hier schon Türchen, wenn man die Richter bei der Auslegung des Grundbedürfnisses "Wohnen" beim Wort nimmt. Oder kann man sich bei seiner eigenen Argumentation nicht unbedingt auf das gesprochene Wort der Richter vom BVerwG berufen, so dass einem damit automatisch Recht eingeräumt werden müsste>


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