ZWS - Grundbedürfnis Wohnen u. welche Satzung greift

Alfred @, Montag, 16.02.2009 (vor 5963 Tagen) @ larrynews

zu Köln äußere ich mich nicht mehr detailliert. Über den Unfug, den die Stadt anstellt (nicht nur bei der ZWSt) könnte man ein Buch schreiben, das im Mittelalter beginnen müsste.
Fakt ist und bleibt, wer als alleinstehender, nicht straffälliger und nicht in einem Altersheim o.ä. lebender Einwohner in Köln mit Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt „ZWSt“. Das trifft für Dich zu. Wie das mit einer möglichen Verjährung aussieht, sollen anere beurteilne, meines Wissens ist Verjährung in Steuerangelegenheiten erst ab 1 Mio EURO möglich (lex zumwinkelis).
Gegen eine Zahlung kannst Du Dich nur gerichtlich wehren. So wie es derzeit aussieht, führt das erfolgreich nur über eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW kann keinem Argument folgen, dass gegen die ZWSt und ihrem „vortrefflichen“ (wenn auch verfassungswidrigen) Anknüpfen an das Melderecht spricht. Warum das so ist, ahne ich, werde es hier aber nicht „zu Protokoll geben“.
Wer also den Weg nach Karlsruhe scheut, hat in NRW keine Wahl: Er muss zahlen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion