Petition im Bundestag

Yvonne Winkler @, Sonntag, 10.05.2009 (vor 5874 Tagen) @ René

Eine grundsätzliche Regelung gegen Zweitwohnungsteuern ist Sache des Landes, nicht des Bundes. Insofern dürfte eine Petition an den Bundestag nicht die richtige Adresse sein.

Ich verweise mal auf Art. 105 Abs. 2 a GG

Art 105

(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole.
(2) Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder die Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 vorliegen.
(2a) Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Sie haben die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.
(3) Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.


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