Petition im Bundestag

Yvonne Winkler @, Sonntag, 10.05.2009 (vor 5874 Tagen) @ René

Falsche Baustelle, René,
Es ist Abs. 2 a einschlägig. Es handelt sich um Ortsrecht, nicht um Bundesrecht, es geht um eine örtliche Aufwandsteuer, die einer bundesgesetzlich geregelten Steuer nicht gleichartig ist.
Sprich: jedes Bundesland müsste eine Regelung treffen, die Zweitwohnungsteuersatzungen nicht zulässt, so wie das in Bayern früher üblich war, dank Franz Josef.

Realistisch finde ich das nicht, wenn man an die Macht des Städte- und Gemeindebundes denkt. Es steht eine gewaltige Lobby dahinter.


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