ZWS München - Nachzahlung für 06/07/08 - Student

mannig @, Mittwoch, 08.07.2009 (vor 5497 Tagen)

Hallo,

bin durch Zufall bzw. die Not hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht.

kurz mein Fall:

Ich habe in München eine Zweiwohnung angemeldet, da ich in München studiere. Und gehöre zu den so genannten Kinderzimmer Fällen, also meine Hauptwohnung besteht aus einem Zimmer bei meinen Eltern an einen anderen Ort in Bayern.

Anfang 2006 wurde ich angeschrieben.. das übliche angeben wo meine Hauptwohnung ist usw. In diesem Formular habe ich angegeben das ich aufgrund meiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit (Student) keine Zweitwohnungssteuer zahlen kann. Gutgläubig schnell die Immatrikulationsbestätigung rein gesteckt und hab das ganze abgeschickt. In der Hoffnung das die Stadt München das wohl einsieht und ggf. noch Dokumente nachfordert (Gehaltsnachweis usw.).

Danach hab ich bis zum Herbst 2007 nichts mehr gehört bis ein Schreiben eintraf, das ich ca. 500€ Steuer bezahlen soll.

Also hab ich Widerspruch eingelegt mit Verweisen (erst da hab ich mich richtig informiert) auf für Studenten positive Gerichtsurteile (Mainz, Koblenz>> usw).

Danach hab ich wieder nichts mehr gehört bis vor kurzem. Ich habe am Rande nur mehr mitbekommen, das ab 2009 in München nur noch ZWS bezahlt werden muss, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze 25T€ überschritten wird. Das hat mich damals beruhigt und ich habe gedacht na ja die werden dann ja wohl nie kommen und noch Geld nachfordern wenn sie es jetzt eh nicht mehr machen. Man kennt das ja, schnell ne Steuerentscheidung gefällt ohne alles zu berücksichtigen....

Auf jeden Fall hab ich jetzt ein Schreiben bekommen, dass mein Widerspruch nun abgelehnt wurde (hat ja 2 Jahre gedauert, sind verdammt schnell die Münchner) und ich bis Ende Juli doch die 750€ ZWS nachzahlen soll. Mit dem Extra Vermerk, dass die jetzige ZWS Verordnung, also die 25T€ für die vorherigen Jahre nicht gilt. Was mir schon klar ist, aber ich dachte dann wenigstens, dass die Stadt München wg. "Unbilligkeit" darauf wohlwollend verzichtet. War mal wieder etwas gutgläubig von mir.

Jetzt meine Frage:
Was für Möglichkeiten habe ich:
-Zahlen>, obwohl ich ab diesem Jahr nicht mehr zahlen muss, seh ich irgendwie überhaupt nicht ein und ich bin mom. finanziell auch nicht in der Lage mal schnell 800€ an die Stadt München zu überweisen.
-Klagen> Was kostet mich das> Und ist nach dem Urteil des BVG überhaupt noch Aussicht auf Erfolg> Es ist ja noch ein Urteil des Bundesfinanzhofs offen, welcher sich mit so genanten Kinderzimmerfällen beschäftigt:
Aktenzeichen: II R 5/08
-gibt es noch andere Wege:
Stundung bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs
-Antrag auf Erlass wg. Unbilligkeit(wird sowieso abgelehnt, vermute ich)
-Antrag auf >>>>>>
-Oder habt ihr Tipps an welche Stelle ich mich wenden kann>
-Ein Anruf bei der Stadt bringt wohl nicht viel oder>


Vielen Dank für eure Antworten Hilfe


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