ZWS München - Nachzahlung für 06/07/08 - Student

Alfred @, Donnerstag, 09.07.2009 (vor 5375 Tagen) @ mannig

Na ja, klagen kann man immer.
Nach den neuesten Urteilen besonders lustig, denn das BVerwG hat den Kommunen wie München usw. ein richtiges Kuckucksei ins Nest gelegt. Es hat nämlich mitnichten entschieden, dass jede Nebenwohnug eine Zweitwohnung sei, sondern aufgezeigt, wie es bei der "Zweitwohnungsteuer" das Anknüpfen an das Melderecht für zulässig hält. .
Die VGs der verschiedenen Couleurs werden, so vermuten einige, zwar wieder alles für Recht erkennen, was die Kommunen so von sich geben bzw. gegeben haben oder aber deren Quatsch überhaupt nicht beachten und frei schwebend für Recht erkennen, was sie für solcher halten.
Aber bitte zur Sprachregelung:
Du bist mit Nebenwohnung in München gemeldet, die melderechtliche Hauptwohnung ist die Wohnung Deiner Eltern. Deine Erstwohnung (= die einzige Wohnung die Du innehast) ist meldrechtskonform als Nebenwohnung erfasst. Dies berücksichtigt die Münchener Satzung nicht, wenn sie rechtswidrig normiert, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung.
Dagegen kann man klagen – immer. Ergebnis: s. oben.
Ab 2009 ist es sowieso uninteressant – da muss man allerdings einen Befreiungsantrag stellen.
Für die Zweit davor kann man einen Antrag auf Erlass stellen (Begründung: wirtschaftlich nicht leistungsfähig, sie Neufassung des KAG), den wird die Stadt ablehnen. Dann kann man die Stundung beantragen (gesamte Summe oder Ratenzahlung (Begründung: wirtschaftlich nicht leistungsfähig); dem muss die Stadt eigentlich stattgeben (zumindest der Ratenzahlung).
Gegen die Bescheide kann man ggf. auch klagen. Die Rechtsmittelbelehrung muss immer angegeben sein.
Entscheidend ist aber, dass die Klagefrist noch nicht verstrichen ist. Muss im Widerspruchsbescheid stehen (Rechtsmittelbelehrung).
Kosten der Klage richten sich nach dem Streitwert – einfach mal googeln was das beim VG München so kosten.
Auf den BFH würde ich nicht warten/hoffen. Die haben in der Vergangenheit, so wird von kundigen Kreisen berichtet, noch absurder (sic) geurteilt als das BVerwG.
Sonstige Möglichkeiten des Handelns:
- Petition an den BY Landtag – bringt im Ergebnis nichts, hält die Wunde aber offen;
- Schreiben an Abgeordnete (MdB/MdL) Inhalt und Ergebnis wie Petition;
- Presse einschalten – am wirkungsvollsten wohl Bild oder ähnliche Blätter.


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