wg. Hochzeit gemeinsamer Wohnsitz erforderlich???

Alfred @, Donnerstag, 27.08.2009 (vor 5328 Tagen) @ alexia

wie immer, wenn es ums Melderecht geht, ist die Auskunft in ihrer Absolutheit falsch.
Wohnsitz stimmt schon gar nicht, wenn sie das wirklich gesagt haben, sind sie schlecht erzogen.
In der Sache gilt:
Eine gemeinsame eheliche Wohnung meldet nur der, der eine hat (haben will). Hat jemand keine (oder will er keine haben)
Die Herrschaften mal auf § 16, Absatz 3 des Meldegesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (Bayern s. unten)verweisen. Der lautet:
„Kann der Wohnungsstatus einer verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Person nach Absatz 2 Satz 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die von ihr vorwiegend benutzte Wohnung Hauptwohnung.“
Das besagt nichts anderes, als dass für die Bestimmung der Hauptwohnung Verheiratete Satz 2
„Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie;“
nicht ausschließlich Anwendung finden darf. Auch Satz 5 kann zutreffen:
„In Zweifelsfällen ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.“
Reicht beides nicht, gilt der oben zitierte Absatz 3.
In Bayern ist es - so viel Föderalismus muss sein -, der § 16 sondern Artikel 15, und der oben genannte Abs. 3 ist dort der Satz 6 des Abs. 2. Der Wortlaut ist der gleiche.
Folge daraus:
Verheiratete können sich melderechtlich verhalten, wie sie wollen.
Nutzt jeder nur eine Wohnung und ist bei dem jeweils anderen immer nur „zu Besuch“, ist sogar die Anmeldung mit alleiniger Wohnung richtig. Sollte man auch so machen, damit spart man sich jeden Ärger mit der Zweitwohnungsteuer.
Ärger könnte allenfalls das Finanzamt machen, wenn es um die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung geht und die Beörde sich Hinsichtlich der Hauptwohnung (der stuerrechtlichen, nicht der melderechtlichen) an dem
„nicht dauernd getrennt leben“
festbeißt. Aber bei Behörden - insbesondere bei Finanzbehörden -, kann man ja nie wissen, was sie tun. Wenn sie es denn selbst wissen, seufzte mal ein geplagter Steuerzahler in mein ihm zugeneigtes, geneigtes Ohr.
Noch Fragen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion